Abteilungsordnung

Segeltaucher

Abteilungsordnung

Segeltaucher
  • § 1 Name
  1. Gemäß §1 der Vereinssatzung gibt sich die Segel- und Tauchabteilung, nachfolgend Segeltaucher bezeichnet nachstehende Abteilungsordnung.

 

  • § 2 Status der Abteilung
  1. Die Segeltaucher sind gemäß § 2 der Vereinssatzung eine unselbständige Untergliederung des Leichtathletik Club Rüsselsheim e.V., nachfolgend Verein bezeichnet. Sie kann keine eigenen Rechtsgeschäfte abschließen, die im Wert den in der Vereinssatzung festgelegten Betrag überschreiten.

 

  • § 3 Mitglieder
  1. Alle Mitglieder der Segeltaucher sind Mitglieder des Vereins und unterliegen den in der Vereinssatzung für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten. Maßgebend für die Mitgliedschaft in bei den Segeltaucher ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederliste des Vereins. Alle passiven und alle am Sportbetrieb der Segeltaucher teilnehmenden Personen müssen Mitglieder der Segeltaucher sein.

 

  • § 4 Organe 
  1. Die Organe der Segeltaucher sind:
  2. die Abteilungs-Versammlung,
  3. die Abteilungs-Leitung,
  4. die Abteilungsjugend,
  5. (ggf. Versammlung der Fachwarte).

 

  • § 5 Einberufung der Abteilungs- Versammlung
  1. Für die Bedeutung von Mitgliederversammlungen der Segeltaucher gelten sinngemäß die Bestimmungen der Vereinssatzung.

 

  • § 6 Wahlen
  1. Die Wahl der Abteilungs-Leitung und der Fachwarte erfolgt analog den Bestimmungen der Vereinssatzung § auf die Dauer von 2 Jahren.

 

  • § 7 Abteilungs-Leitung
  1. Die Leitung der Segeltaucher setzt sich gemäß § der Vereinssatzung wie folgt zusammen:
    1. Abteilungsleiter/in,
    2. Stellvertreter des Abteilungsleiter/in,
    3. Kassenwart/in,
    4. Jugendwart/in,
    5. Fachwarte/innen.
  1. Die Wahl der Abteilungs-Leitung durch die Mitgliederversammlung erfolgt mit sofortiger Wirkung, jedoch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins.

 

  • § 8 Fachwarte 
  1. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Segeltaucher werden von der Mitgliederversammlung folgende Fachwarte/innen gewählt.
    1. Fachwart/in für Freizeitsport,
    2. Fachwart/in für Seniorensport,
    3. Fachwart/in für Jugend.

 

  1. Beim Ausscheiden eines Fachwartes wird von der Abteilungsleitung ein kommissarischer Vertreter gewählt.

 

  • § 9 Erweiterter Abteilungs-Vorstand
  1. Die Fachwarte bilden zusammen mit der Abteilungsleitung die erweiterte Abteilungs-Vorstandschaft.

 

  • § 10 Sitzung Abteilungs-Vorstand
  1. Der Abteilungsvorstand tritt mindestens vierteljährlich zusammen.
  2. Zur Sitzung wird vom Vorsitzenden (ersatzweise von seinem Stellvertreter) schrftlich und mit Angabe einer Tagesordnung eingeladen.

 

  • § 11 Mitgliederverwaltung
  1. Die Belange der Segeltaucher werden von der Geschäftsstelle des Vereins wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug. Segeltaucher und die Geschäftsstelle unterrichten sich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder der Segeltaucher.

 

  • § 12 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Die Aufgaben der Vorstandschaft sind:

  1. Der abteilungsleiter ist verpflichtet, die Abteilungsleitung zu allen wichtigen Entscheidungen anzuhören. Er beruft und leitet die Versammlungen. Der Abteilungsleiter ist verantwortlich für die Beschaffung von Sportstätten-Zeiten und Sportgeräten. Ihm unterliegt die Einstellung von Übungsleitern, für deren Beschäftigung er Verträge ausarbeitet, die er vom Hauptvorstand mitunterschreiben lässt.
  1. Der Stellvertreter des Abteilungsleiters vertritt den Abteilungsleiter bei Abwesendheit oder Beauftragung mit allen Rechten und Pflichen.
  1. Der Kassenwart ist für alle Einnahmen und Ausgaben der Segeltaucher verantwortlich. Er regelt die Finanzen gegenüber dem Verein. Alle im Abteilungs-Vorstand beschlossenen Ausgaben werden vom Kassenwart auftragsgemäß erledigt. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer hat die Pflicht, die Kasse mindestens zweimal jährlich zu prüfen.
  1. Die Fachwarte (die Aufgaben der Fachwarte werden aufgrund der von diesen abgegebenen Vorschlägen festgelegt).

 

  • § 13 Beschluss und Änderung der Abteilungs-Ordnung
  1. Über Annahme und Änderung dieser Abteilungsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung der Segeltaucher analog der Vereinssatzung mit einfacher Mehrheit.

 

  • § 14 Inkrafttreten
  1. Diese Abteilungs-Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 00.00.2011 beschlossenund tritt am 00.00.2011 in Kraft.