Segelausbildung

Sportbootführerscheine

Segelausbildung und Sportbootführerscheine in Rüsselsheim

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SPORTBOOTFÜHRERSCHEINE

SBF: Sportbootführerschein
SKS: Sportküstenschifferschein
SSS: Sportseeschifferschein
SHS: Sporthochseeschifferschein

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

SBF: Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

SKS: Voraussetzungen

  • ab 16 Jahren
  • Besitz des SBF-See
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern

 

 

 

 

 

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

SSS: Voraussetzungen

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF See
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich

 

 

 

Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.

SHS: Voraussetzungen

  • ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein (SSS)
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung

 

 

 

 

 

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  • SBF: Sportbootführerschein

    Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

  • SKS: Sportküstenschifferschein

    Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

  • SSS: Sportseeschifferschein

    Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

  • SHS: Sporthochseeschifferschein

    Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.

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Sportbootführerscheine: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich Segeln oder Motorbootfahren lernen ?

Kontaktiert uns einfach über das Formular oder Telefon oder Email. Unsere Kurse starten kontinuierlich und wir werden in einem Gespräch die passenden Termine finden. Alle weiteren Details zum Umfang oder Inhalt der Kurse besprechen wir gerne persönlich. 

Wie lange dauert ein Segel- oder Motorbootkurs ?

Ein Kurs besteht aus Theorieeinheiten und Praxiseinheiten. Sprecht uns an und wir werden entsprechende Terminmöglichkeiten finden. Am Ende gibt es einen Test, der bei einem Prüfungsausschuss anmeldet werden muss.

Benötige ich eigene Ausrüstung ?

Nein, ihr benötigt keine eigene Ausrüstung. In den Kursen ist die entsprechende Leihausrüstung enthalten. Das Einzige was sehr hilfreich ist, ist ein Marinezirkel und entsprechende Marinedreiecke. 

Benötige ich ein ärztliches Attest ? Oder andere offizielle Unterlagen ?

Ja, für den SBF-See/-Binnen wird ein ärztliches Attest benötigt. Einen Vordruck können wir Dir zur Verfügung stellen. Darüber hinaus benötigst du ein polizeiliches Führungszeugnis – darauf kann jedoch verzichtet werden, wenn du bereits über einen Deutschen PKW Führerschein verfügst. 

Gibt es Altersbeschränkungen beim Segeln- und Mototbootfahren ?

Gemäß den Vorgaben ist Segeln bereits ab 14 Jahren möglich – Motorbootführerscheine können ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Nach oben gibt es keine Einschränkungen, sofern Ihr fit seid.

Wo kann man überall Segeln gehen ?

Es gibt viel mehr Orte als man glaubt: Im Meer, in Seen oder auf  Flüssen. Wichtig ist es lokale Beschränkungen zu beachten.